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Die gefährlichste Weltanschauung ist die
derjenigen,
welche die Welt noch nie angeschaut haben.
(Alexander von Humboldt) |
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Privat-Autonomie - Selbst-Bestimmung mit Verantwortung und Pflichten„Privatautonomie ist das Recht, seine privaten Rechtsverhältnisse nach eigener Entscheidung zu gestalten. Sie entspricht dem Ideal, in einer freien Gesellschaft nach seinem Willen selbstverantwortlich zu handeln. Der Begriff wird in der Rechtswissenschaft und der Rechtsphilosophie, sinngemäß aber auch in der Pädagogik verwendet. Er entstammt dem Denken des Liberalismus und setzt voraus, daß menschliche Handlungen auf Vernunft beruhen[.....] [Anm.: also auf natürliche Bedürfnisse und gesunden, natürlichen Verstand die Fähigkeit des menschlichen Denkens, aus den im Verstand durch Beobachtung und Erfahrung erfassten Sachverhalten universelle Zusammenhänge der Wirklichkeit durch Schlussfolgerung herzustellen, deren Bedeutung zu erkennen, Regeln und Prinzipien aufzustellen und danach zu handeln.] Tatsächlich bestehen zum Teil große Unterschiede zwischen den Menschen, zum Beispiel in Bezug auf ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten, ihr Wissen und ihre Gewandtheit. In der Realitat ist nicht jeder wirtschaftlich und sozial tatsächlich gleichberechtigt, bzw. sind nur wenige auch wirklich materiell in der Lage, ihre rechtlichen Freiheiten zu nutzen, und vermutlich selten, wenn nicht sogar nie, wird jeder Wille ohne zum Teil unterschwellige Zwänge [oder Begehren, Anm. Autor] geäußert. Zum Schutz solcher Menschen [Anm.: oder des Staates ;-) ] vor einer Benachteiligung sieht die Rechtsordnung Einschränkungen der Privatautonomie vor. Diese Einschränkungen sollen jeden einzelnen entsprechend seines Vorsprungs an wirtschaftlicher Macht, oder aber auch an Wissen treffen.[!] (Quelle: Wikipedia – `Privatautonomie´ [für manche Begriffsdefinitionen durchaus brauchbar], Hervorhebungen und Anmerkungen [ ] vom Autor) Wer ein wenig „zwischen den Zeilen“ lesen kann (unterstützt durch die Hervorhebungen), der findet in diesem Artikel sogar den Grund, warum es Staaten oder staatsähnliche Organisation gibt: „Es bestehen zum Teil große Unterschiede zwischen den Menschen...“ und es wird davon ausgegangen, daß Menschen selten, wenn nicht sogar NIE ihren Willen ohne unterschwellige Zwänge äußern können (!). Der Staat hat nun de facto die Aufgabe, 1. das möglichst friedliche Zusammenleben all dieser sehr unterschiedlichen „Personen-Menschen“ sicherzustellen, zu organisieren und zu verwalten und 2. den NATUR-MENSCHEN - ohne Zwänge, Begierden und mit natürlicher Vernunft begabt (leider sehr sehr selten geworden), vor den „Personen“ (und vor sich selbst!) zuschützen, die ihren Konsum-Zwang, ihre Begierden, Streitigkeiten und Neidereien, unehrenhaftes und entwürdigendes Verhalten, Geld- Macht- und sonstige Gier ausleben müssen. Ob der Staat und v.a. seine zum Teil unwissenden Bediensteten in allen Belangen und Situationen diese Aufgaben wahrnehmen, steht natürlich wieder auf einem anderen Blatt. |
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Fakt ist: Wo
Privat-Autonomie ist, dort ist kein Staat - und umgekehrt. Eine
"eingeschränkte Privat-Autonomie" ist de facto gar keine. Aber Privat-Autonomie ist nicht nur ein Wort. Privates Handeln verlangt Verantwortung vor allem Selbst-Verantwortung im Sinne einer naturgegebenen Vernunft, im Sinne von gegenseitigem Respekt (auch bei unterschiedlichsten Interessen!), ehrenhaftem Verhalten, einer ausgleichenden - d.h. friedens-stiftenden Haltung und auch einer gewissen Genügsamkeit. Letztlich all diejenigen "höheren Werte", die in früheren Jahrhunderten als "ritterliche Tugenden" bekannt waren; einschließlich der Maxime, dass der Starke zum Schutz des Schwachen dient! Ein Mensch, der -geistig wie auch praktisch- in unzählige künstliche Abhängigkeiten verstrickt ist, kann niemals unabhängig - d.h. privat-autonom - handeln. Abhängigkeit von fiktiven, fremd-bestimmten Strukturen bedeutet Erpressbarkeit! Unsere "modernen" Gewohnheiten und Bequemlichkeiten haben Werte wie Freiheit und Selbst-Verantwortung in den Hintergrund treten lassen. Strom kommt aus der Steckdose und Essen gibt es beim Discounter - aber was wenn nicht? Auch strategisches Denken vor dem Hintergrund unserer eigenen, substanziellen Interessen sollte bei einem freiheitlich denkenden Menschen nicht zu kurz kommen! Kurzgefasst: Viele Resorts, die gewohnheitsmäßig ein Staat bedient, sollten bei einem privat handelnden Individuum selbst übernommen werden - keine einfache Aufgabe, zumindest nicht, ohne auf gewisse "komfortable Privilegien" zu verzichten! Auch die diplomatische Vertretung und Verteidigung unserer individuellen Interessen muss hier zum Repertoire der Fähigkeiten gezählt werden, die unsere Selbst-Ständige Position unterstreichen - ein grundlegendes Verständnis um unsere Rechte und um unsere unveräußerliche Würde mit eingeschlossen! Die eigene Würde kann aber erfahrungsgemäß erst dann wahrgenommen und verteidigt werden, wenn wir uns selbst etwas Wert sind! |
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Privat-Vertragliches Handeln ist eine logische Folge der Privat-Autonomie und eine Direkte Ableitung aus dem Naturrecht und kann von einer trivialen Vereinbarung zwischen Nachbarn bis zu streng vertraulichen Abkommen zwischen Handelspartnern, internationalen Organisationen oder Diplomaten reichen. Das Verständnis um die Etablierung privater Vertäge ist eine wesentliche Schnittstelle, die es ermöglicht, eigene Interessen eindeutig zu kommunizieren, gegensätzliche Interessen zusammenzubringen oder Übereinkünfte zu verankern. Das Wesen von Herrschaftssystemen war es schon immer, Strukturen der Abhängigkeit und Unterordnung zu etablieren und das Wesen "gut erzogener" Untertanen war es schon immer, sich in diese Abhängigkeiten zu begeben, bequeme Privilegien anzunehmen und sich zu unterwerfen. Privat-Vertragliches Handeln benötigt dagegen keine Herrschaftsansprüche, um Druck und Zwang auszuüben, keine Rechte auf Eigentum oder Titel auf Namen etc. Ansprüche Dritter bleiben dabei also völlig außen vor. Das Fundament privater Verträge ist Selbst-Verantwortung und einvernehmliches Handeln auf allen Ebenen - sowohl geistig und informell als auch verbal und praktisch. Ansprüche Dritter können wir nur dann ausschließen, wenn wir für uns selbst stehen können, wenn wir selbst wissen, was zu tun ist. Die Herrschaftsstrukturen haben sich jedoch bis in die Erziehung der Kinder hineingefressen und von Kindesbeinen an wird uns vorgeschrieben, was wir zu tun und zu lassen haben - so lange, bis wir selbst nicht mehr wissen, was zu tun ist und wie wir selbstständig Handeln. Dadurch können sich immer wieder Diktatoren, Besserwisser, Parteien und Rattenfänger aller Art erheben, denn die "Mehrheit" ist es ja bereits gewohnt, geführt, manipuliert und gezwungen zu werden. Die Naturrechtliche Ableitung privater Verträge ergibt sich aus dem Prinzip der Arbeitsteilung: In der Natur ist jedes Individuum selbst für seine Handlungen und Unterlassungen verantwortlich. Kann ich aber eine Handlung selbst nicht oder nicht vollständig ausführen, dann muss ich Vereinbarungen mit anderen Individuen treffen, die für mich Aufgaben und Geschäfte nach meinen Vorgaben übernehmen und erledigen. Dadurch ergeben sich auf ganz natürliche Weise VEREINBARUNGEN, ABKOMMEN und VERTRÄGE. In unserer heutigen "Zivilisation" maßen sich jedoch Regierungen und "Staaten" vorweg schon diese Arbeitsteilung und Übernahme UNSERER Aufgaben an - unser "Auftrag" ist dabei die "Stimme", die wir bei der "Wahl" abgeben, die "amtliche Registrierung" die wir vornehmen oder die Eintragung die wir öffentlich vornehmen lassen. Unsere Einwilligung wird dadurch einfach vermutet, vorausgesetzt oder durch einvernehmliches Handeln der "Mehrheit" festgelegt (Gewohnheitsrecht). Unsere Privat-Autonomie wurde dabei aber zu keinem Zeitpunkt abgeschafft oder ist dabei verloren gegangen. Wir haben nur nie gelernt, sie in Anspruch zu nehmen oder zu verteidigen! private Verträge sind in der Hierarchie der Rechts-Ebenen immer noch direkt unter dem Naturrecht angesiedelt und stehen somit über jeglicher fiktiven, Körperschaftlichen Vermutung oder "Vor-Schrift" - sofern sie ehrenhaft und sittlich und beide Parteien im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind! |
Privat-Autonomie und Freiheit könnte man somit auch definieren als die Fähigkeit, die eigenen Verträge und Vertragsbindungen zu kontrollieren. Ungewollte Abhängigkeiten gilt es dabei immer, so gering wie möglich zu halten, denn, wie erwähnt: Abhängigkeit geht im Zweifelsfall immer einher mit Erpressbarkeit - was wir z.B. an staatlichen Repressalien immer wieder hervorragend beobachten können, die übrigens nur deshalb zustandekommen, weil "Staatsbedienstete" gleichermaßen abhängig und erpressbar sind und dadurch gehorsam leisten müssen - auch wenn sie anderen Menschen dadurch Schaden zufügen. Die Gewalt und Macht eines Staates liegt einzig in der Abhängigkeit, die er gegenüber seinen Bewohnern und Bediensteten etabliert hat und mit der er folglich bei "Ungehorsam" Druck ausüben und Handlungsweisen erzwingen kann - die Wenigsten sind bisher auf die Idee gekommen, dass sich das alles auch privat, freiwillig und ohne erzwungene Ausbeutung und Umverteilung organisieren ließe. Hier gilt es, eine strategische Denk- und Vorgehensweise einzunehmen, um "Dienstleistungen", die uns einschränken und ungewollt binden zu vermeiden oder - wenn schon vorhanden - zu lösen und rückgängig zu machen! Alles was wir dazu benötigen, sind ein paar fundamentale (Er-)Kennntnisse universeller Rechte, ein gewisses Maß Selbst-Vertrauen, die richtigen Worte im Rahmen der Kommunikation mit "öffentlichen Stellen" und den festen Willen, die eigene Freiheit zu verteidigen! Für viele "Staats-Bürger" leider ein weit entfernter Horizont, der lediglich beim Sonnenuntergang zum Träumen einlädt. |
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